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Nützliche Tipps Zoll
Zollfreie Einfuhr in die Schweiz
Folgende Artikel und Mengen dürfen Sie ohne Zoll- und Steuerabgaben für sich persönlich, für den eigenen Bedarf oder als Geschenke mitführen:
a) Gebrauchtes, persönliches Reisegut
- Kleider, Wäsche, Toilettenartikel
- Sportgeräte, Foto-, Film-, Videokameras, tragbare Computer, Musikinstrumente und sonstige Gebrauchsgegenstände
Wichtig: Es muss sich um Gegenstände handeln, welche in der Schweiz wohnhafte Reisende bereits bei der Ausreise mitgenommen haben.
b) Tabak und Alkohol
- Die Freimengen gelten nur für Personen von über 17 Jahren.
Tabakwaren
- Zigaretten 200 Stück oder Zigarren 50 Stück
- Pfeifentabak 250 g
Alkoholische Getränke
- bis 15 % Vol. 2 Liter
- über 15 % Vol. 1 Liter
c) Andere Waren
- Zusätzlich dürfen Sie zollfrei Parfum, Geschenke oder im Ausland gekaufte Artikel (z.B. Kleider) im Totalwert von maximal Fr. 200.- einführen.
- Für Personen unter 17 Jahren gilt ein Totalwert von Fr. 100.-