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Nützliche Tipps Zoll

 

Zollfreie Einfuhr in die Schweiz

Folgende Artikel und Mengen dürfen Sie ohne Zoll- und Steuerabgaben für sich persönlich, für den eigenen Bedarf oder als Geschenke mitführen:

a) Gebrauchtes, persönliches Reisegut

     
Wichtig: Es muss sich um Gegenstände handeln, welche in der Schweiz wohnhafte Reisende bereits bei der Ausreise mitgenommen haben.
     

b) Tabak und Alkohol

     
Tabakwaren

     
Alkoholische Getränke

     
c) Andere Waren